Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Diese AGB sind eine vorbereitete Fassung auf Basis unseres Standard-Vertragsentwurfs (Legal-Paket WP2a, Stand Juni 2026). Konkrete Storno-Prozente, Anzahlungs-Staffeln und Höchstbeträge werden vor jedem Vertragsschluss im individuellen Angebot ausgewiesen und vor Live-Einsatz anwaltlich finalisiert. Verträge werden nicht online geschlossen, sondern nach Saalbesichtigung mit gegenseitiger schriftlicher Unterzeichnung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Anfragen, Angebote und Verträge zwischen Tek Dream Events (im Folgenden „Tek Dream") und einem Komitee, einer Schule oder einer sonstigen Vertragspartei (im Folgenden „Vertragspartner") im Zusammenhang mit der Durchführung einer Abiturabschluss- oder vergleichbaren Veranstaltung in einer unserer Locations.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, soweit Tek Dream ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung der konkret im Angebot bezeichneten Veranstaltung an einem festgelegten Termin in einer der fünf Tek-Dream-Locations: Loewe Saal, Tek Dream Events, Saal Antea, Ma Jolie oder Ma Vie.
(2) Die geschuldeten Leistungen (Catering, Foto- und Videoarbeit, DJ, Veranstaltungstechnik, Security, Dekoration) werden von Tek Dream inhouse mit eigenem Personal oder fest gebundenen Subunternehmern erbracht. Direkte Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und unseren Subunternehmern bestehen nicht und entstehen nicht durch diesen Vertrag.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Anfragen über diese Website (Workshop, Saalbesichtigung) sind unverbindlich und führen nicht zu einem Vertragsschluss.
(2) Ein Vertrag kommt erst nach Saalbesichtigung, individuellem schriftlichem Angebot und gegenseitiger Unterzeichnung des Vertragsdokuments einschließlich aller Anlagen zustande.
(3) Unterzeichner:innen müssen bei Vertragsschluss volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Minderjährige wirken weder als Gesellschafter:innen noch als Vertreter:innen oder Mitunterzeichner:innen mit; sie können ohne rechtsgeschäftliche Bindung organisatorische Aufgaben übernehmen.
§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise sind verbindlich. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Die Vergütung wird in mehreren Raten fällig. Die konkreten Stichtage und Prozentwerte werden im individuellen Angebot ausgewiesen: [Pricing — Anzahlung bei Unterschrift / T-180 / T-30 P11–P13 wird vor Live-Einsatz festgelegt].
(3) Die Zahlung erfolgt auf das im Vertrag genannte Geschäftskonto von Tek Dream. Verzug tritt nach Mahnung gemäß § 286 BGB ein.
§ 5 Mindestabnahme
(1) Die Mindestabnahme beträgt 60 % der vereinbarten Saal-Kapazität. Wird die Mindestabnahme unterschritten, fakturiert Tek Dream auf Basis der Mindestabnahme.
(2) Die finale Gästezahl ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungstermin zu übermitteln.
§ 6 Schüler-Schutz-Klausel
„Tek Dream verzichtet wegen sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag auf die persönliche Inanspruchnahme der einzelnen Gesellschafter:innen nach § 721 BGB. Tek Dream hält sich ausschließlich an das Gesellschaftsvermögen des Komitees und an wirksam separat bestellte Sicherheiten."
(1) Dieser Verzicht gilt für sämtliche vertraglichen Ansprüche aus diesem Vertrag.
(2) Ausgenommen bleiben eigenständige Ansprüche gegen eine Person wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung oder wegen einer von ihr ausdrücklich persönlich übernommenen, gesondert vereinbarten Verpflichtung.
(3) Ansprüche von Tek Dream gegen das Komitee als GbR bleiben unberührt.
(4) Forderungen Dritter (insbesondere Versicherer, GEMA, behördliche Bußgelder) sind nicht Gegenstand dieses Verzichts.
(5) Tek Dream wird Forderungen aus diesem Vertrag nur zusammen mit dieser Rückgriffsbegrenzung abtreten.
§ 7 Eltern-Bürgschaft (optional)
(1) Der Vertragspartner kann optional eine Bürgschaft eines volljährigen, geschäftsfähigen Elternteils eines Komitee-Mitglieds beibringen. Die Bürgschaft ist kein Vertragszwang.
(2) Die Bürgschaft ist als Höchstbetragsbürgschaft auf einen im Bürgschaftsformular ausgewiesenen Maximalbetrag beschränkt, bedarf der Schriftform gemäß § 766 BGB und wird auf einem separaten Bürgschaftsformular (Anlage 5 zum Hauptvertrag) abgegeben.
(3) Vor Unterzeichnung erhalten die Bürg-Eltern ein detailliertes Aufklärungsblatt (Anlage 6).
(4) Tek Dream nimmt den Bürgen erst nach erfolgloser Geltendmachung gegen das Komitee in Anspruch.
§ 8 Stornierung durch den Vertragspartner
(1) Bei Stornierung gilt eine Staffel als pauschalierter Schadensersatz im Sinne von § 309 Nr. 5 BGB. Die konkreten Prozentwerte je Vorlaufstufe sind im individuellen Vertrag ausgewiesen: [Storno-Prozente T-180 / T-90 / T-30 / T-7 / Eventtag P01–P05 werden vor Live-Einsatz festgelegt].
(2) Dem Vertragspartner bleibt nach § 309 Nr. 5 lit. b BGB der Nachweis vorbehalten, dass tatsächlich kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Die Stornoerklärung bedarf der Textform.
§ 9 Höhere Gewalt
(1) Wird die Durchführung der Veranstaltung durch von keiner Partei zu vertretende Ereignisse unmöglich oder unzumutbar erschwert (insbesondere Naturereignisse, Pandemien mit behördlichem Veranstaltungsverbot, hoheitliche Verfügungen, Bombenfund-Sperrung, kriegsähnliche Ereignisse), sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei.
(2) Beide Parteien bemühen sich vorrangig um einen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten.
(3) Scheitert die Ersatzterminierung, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen. Tek Dream rechnet bereits erbrachte, wirtschaftlich abgrenzbare Leistungen, ersparte Aufwendungen und mögliche Ersatzerlöse transparent ab. Nicht geschuldete Beträge werden erstattet.
(4) § 313 BGB (Geschäftsgrundlage) bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz und Foto-/Videoaufnahmen
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Schüler:innen, Eltern und Gäste richtet sich nach dem als Anlage 7 beigefügten DSGVO-Konzept. Für die Website-Verarbeitung gilt unsere Datenschutzerklärung.
(2) Foto- und Videoaufnahmen werden nur mit Einwilligung der dargestellten Personen veröffentlicht (§ 22 KUG, Art. 6 und 7 DSGVO). Einwilligungen werden granular pro Verwendungszweck eingeholt: Event-intern, YouTube-Aftermovie, TikTok/Instagram-Reel, Marketing/Sales.
(3) Schüler:innen erhalten am Eventtag ein Opt-Out-Bändchen als visuelles Kennzeichen „kein Foto/Video". Tek Dream führt eine Widerrufs-Pipeline gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO (Anlage 7, Abschnitt 4).
§ 11 Aftermovie
(1) Tek Dream liefert innerhalb von 72 Stunden nach Veranstaltungsende einen YouTube-Cut (2–3 Min) und einen TikTok-Reel (15–30 Sek).
(2) Veröffentlichung erfolgt nur mit den nach § 10 dieser AGB eingeholten Einwilligungen.
(3) Bei Widerruf einer Einwilligung wird die betreffende Person innerhalb 14 Tagen aus dem Master-Video entfernt oder unkenntlich gemacht. Bei technischer Unmöglichkeit der vollständigen Entfernung wird das Video offline genommen.
§ 12 Streitbeilegung
(1) Die Parteien können jederzeit freiwillig einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen. Der Zugang zu den staatlichen Gerichten bleibt unbeschränkt.
(2) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr/.
§ 13 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ein ausschließlicher Gerichtsstand [FOUNDER — Sitz] wird nur vereinbart, wenn die Voraussetzungen des § 38 ZPO im konkreten Fall vorliegen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.