Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Anfragen, Angebote und Verträge zwischen der Asebo UG (haftungsbeschränkt), Flohrstr. 19, 13507 Berlin (HRB 219029 B, Amtsgericht Charlottenburg), die unter der Eventmarke „Tek Dream Events" auftritt, und einem Komitee, einer Schule oder einer sonstigen Vertragspartei (im Folgenden „Vertragspartner") im Zusammenhang mit der Durchführung einer Abiturabschluss- oder vergleichbaren Veranstaltung in einer unserer Locations. „Tek Dream Events" ist eine Marke der Asebo UG (haftungsbeschränkt) und keine eigene Rechtsperson. Vertragspartner und alleiniger Rechtsträger ist stets die Asebo UG (haftungsbeschränkt); soweit in diesen AGB aus Gründen der Lesbarkeit verkürzt von „Tek Dream" die Rede ist, ist damit ausschließlich die Asebo UG (haftungsbeschränkt) gemeint.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, soweit Tek Dream ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung der konkret im Angebot bezeichneten Veranstaltung an einem festgelegten Termin in einer der fünf Tek-Dream-Locations: Loewe Saal, Tek Dream Events, Saal Antea, Saal Ma Jolie oder Saal Ma Vie.
(2) Die geschuldeten Leistungen (Catering, Foto- und Videoarbeit, DJ, Veranstaltungstechnik, Security, Dekoration) werden von Tek Dream inhouse mit eigenem Personal oder fest gebundenen Subunternehmern erbracht. Direkte Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und unseren Subunternehmern bestehen nicht und entstehen nicht durch diesen Vertrag.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Anfragen über diese Website (kostenlose Abiball-Beratung, Saalbesichtigung) sind unverbindlich und führen nicht zu einem Vertragsschluss.
(2) Ein Vertrag kommt erst nach individuellem schriftlichem Angebot und gegenseitiger Unterzeichnung des Vertragsdokuments einschließlich aller Anlagen zustande. Eine Saalbesichtigung ist jederzeit möglich, aber keine Voraussetzung für den Vertragsschluss.
(3) Unterzeichner:innen müssen bei Vertragsschluss volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Minderjährige wirken weder als Gesellschafter:innen noch als Vertreter:innen oder Mitunterzeichner:innen mit; sie können ohne rechtsgeschäftliche Bindung organisatorische Aufgaben übernehmen. Da Minderjährige nicht Gesellschafter werden, haften sie für Ansprüche aus diesem Vertrag von vornherein nicht persönlich; für die volljährigen Unterzeichner:innen gilt zusätzlich der Schüler-Schutz nach § 6.
(4) Das Komitee benennt zum Vertragsabschluss selbst eine oder mehrere volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die den Vertrag als bevollmächtigte Vertreter:innen im Namen des Komitees (GbR) unterzeichnen. Die Auswahl dieser Personen obliegt allein dem Komitee. Reicht die Zahl volljähriger Mitglieder nicht aus, kann der Vertragsschluss über eine Eltern-Bürgschaft nach § 7 abgesichert werden.
§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise sind verbindlich. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Die Vergütung erfolgt über den Ticketverkauf: Die Gäste erwerben ihre Tickets über das Tek-Dream-Ticketsystem; die Einnahmen werden über das System abgerechnet und mit der vereinbarten Vergütung verrechnet. Eine gesonderte Anzahlung oder Ratenzahlung durch das Komitee ist nicht erforderlich — es gelten ausschließlich die Option-Gebühr nach § 5b und die Mindestabnahme nach § 5. Die Verrechnungsdetails werden im individuellen Angebot ausgewiesen.
(3) Die Ticketzahlungen der Gäste werden über den Zahlungsdienstleister des Ticketshops abgewickelt. Für darüber hinausgehende Forderungen gilt das im Vertrag genannte Geschäftskonto von Tek Dream; Verzug tritt nach Mahnung gemäß § 286 BGB ein.
(4) Für jedes über das Tek-Dream-Ticketsystem verkaufte Ticket wird eine Servicegebühr von 4,50 € (inkl. gesetzlicher USt) erhoben. Sie deckt Ticketsystem, Zahlungsabwicklung und Bearbeitung ab, wird im Bestellprozess transparent ausgewiesen und ist Bestandteil des vom Käufer zu zahlenden Ticketpreises.
§ 5 Mindestabnahme
(1) Die Mindestabnahme beträgt 80 % der vertraglich gebuchten Gäste-Anzahl. Liegt die tatsächliche Gästezahl darunter, rechnet Tek Dream auf Basis der Mindestabnahme (80 % der gebuchten Gäste-Anzahl) ab.
(2) Die finale Gästezahl ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungstermin zu übermitteln.
§ 5b Verkaufs-Garantie · Aufschiebende Bedingung
(1) Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB), dass das Komitee innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterschrift mindestens 10 % der Saal-Kapazität als Tickets über das Tek-Dream-Ticketsystem verkauft.
(2) Bei Vertragsunterschrift zahlt das Komitee eine Option-Gebühr in Höhe von 100 €. Diese sichert die exklusive Saal-Blockierung für 30 Tage.
(3) Wird die Bedingung nach Absatz (1) erfüllt, gilt der Vertrag als verbindlich zustande gekommen. Die Option-Gebühr von 100 € wird in diesem Fall an die Abi-Kasse des Komitees zurückerstattet und nicht auf die Anzahlung verrechnet.
(4) Wird die Bedingung nach Absatz (1) nicht erfüllt, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Das Komitee verliert in diesem Fall ausschließlich die Option-Gebühr von 100 €; weitere Forderungen seitens Tek Dream Events sind ausgeschlossen.
(5) Wird der Vertrag nach Absatz (4) hinfällig, erhalten alle Ticket-Käufer automatisch eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises über das ursprüngliche Zahlungsmittel.
(6) Diese Verkaufs-Garantie gilt für alle fünf Tek-Dream-Locations (Loewe Saal, Tek Dream Events, Saal Antea, Saal Ma Jolie, Saal Ma Vie).
(7) Der Ticketverkauf über das Tek-Dream-Ticketsystem endet automatisch 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin. Maßgeblich für die Endabrechnung ist die bis zu diesem Zeitpunkt verkaufte Ticketzahl.
§ 5c Saal-Flex · Location-Anpassung an tatsächlichen Ticket-Verkauf
(1) Verkauft das Komitee am Ende des Vorverkaufs weniger Tickets als die Kapazität des unterzeichneten Saals, kann es bei Tek Dream Events einen Wechsel in einen kleineren Tek-Dream-Saal beantragen. Über den Wechsel entscheidet Tek Dream Events nach pflichtgemäßem Ermessen anhand von Verfügbarkeit am vereinbarten Datum, Catering-, Personal- und Technik-Logistik sowie paralleler Anfragen. Bei Genehmigung reduziert sich die Vergütung auf den Preis des kleineren Saals; ein Aufpreis oder eine Strafgebühr fällt nicht an.
(2) Verkauft das Komitee mehr Tickets als die Kapazität, kann es einen Wechsel in einen größeren Tek-Dream-Saal beantragen. Die Voraussetzungen nach Absatz (1) gelten entsprechend; bei Genehmigung gilt der Preis des größeren Saals nach dem aktuellen Saal-Preis-Schema.
(3) Anträge auf Saal-Wechsel sind bis spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin in Textform (§ 126b BGB) an Tek Dream zu richten.
(4) Die Saal-Flex-Option ist nur möglich, weil die Asebo UG (haftungsbeschränkt) — Marke Tek Dream Events — Eigentümerin und Betreiberin aller fünf Locations ist. Bei mehreren parallelen Wechsel-Anfragen entscheidet die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung. Ein Rechtsanspruch des Komitees auf einen bestimmten Saal-Wechsel besteht nicht.
(5) Diese Klausel gilt für alle fünf Tek-Dream-Locations (Loewe Saal, Tek Dream Events, Saal Antea, Saal Ma Jolie, Saal Ma Vie).
§ 6 Schüler-Schutz-Klausel
„Tek Dream verzichtet wegen sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag auf die persönliche Inanspruchnahme der einzelnen Gesellschafter:innen sowie der für das Komitee handelnden, benannten volljährigen Vertragspartner:innen nach § 721 BGB. Tek Dream hält sich ausschließlich an das Gesellschaftsvermögen des Komitees und an wirksam separat bestellte Sicherheiten."
(1) Dieser Verzicht gilt für sämtliche vertraglichen Ansprüche aus diesem Vertrag.
(2) Ausgenommen bleiben eigenständige Ansprüche gegen eine Person wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung oder wegen einer von ihr ausdrücklich persönlich übernommenen, gesondert vereinbarten Verpflichtung.
(3) Ansprüche von Tek Dream gegen das Komitee als GbR bleiben unberührt.
(4) Forderungen Dritter (insbesondere Versicherer, GEMA, behördliche Bußgelder) sind nicht Gegenstand dieses Verzichts.
(5) Tek Dream wird Forderungen aus diesem Vertrag nur zusammen mit dieser Rückgriffsbegrenzung abtreten.
Im Klartext — was das für euch bedeutet
- Privates Geld ist tabu — geht etwas schief, haftet niemand mit seinem eigenen Konto: weder die Schüler:innen noch die volljährigen Unterzeichner:innen.
- Tek Dream hält sich nur an die gemeinsame Abi-Kasse und an extra vereinbarte Sicherheiten (z. B. eine Eltern-Bürgschaft).
- Fair bleibt fair: Bei absichtlichem Schaden oder einer persönlich gegebenen Extra-Zusage gilt der Schutz nicht — und Kosten Dritter (GEMA, Versicherung, Bußgelder) kann Tek Dream nicht für euch übernehmen.
- Der Schutz bleibt bestehen — auch wenn Tek Dream die Forderung an jemand anderen weitergibt.
§ 7 Eltern-Bürgschaft (optional)
(1) Der Vertragspartner kann optional eine Bürgschaft eines volljährigen, geschäftsfähigen Elternteils eines Komitee-Mitglieds beibringen. Die Bürgschaft ist kein Vertragszwang.
(2) Die Bürgschaft ist als Höchstbetragsbürgschaft auf einen im Bürgschaftsformular ausgewiesenen Maximalbetrag beschränkt, bedarf der Schriftform gemäß § 766 BGB und wird auf einem separaten Bürgschaftsformular (Anlage 5 zum Hauptvertrag) abgegeben.
(3) Vor Unterzeichnung erhalten die Bürg-Eltern ein detailliertes Aufklärungsblatt (Anlage 6).
(4) Tek Dream nimmt den Bürgen erst nach erfolgloser Geltendmachung gegen das Komitee in Anspruch.
§ 8 Stornierung durch den Vertragspartner
(1) Bei Stornierung gilt folgende Staffel als pauschalierter Schadensersatz im Sinne von § 309 Nr. 5 BGB. Die konkreten Werte können im individuellen Vertrag abweichend ausgewiesen werden:
- bis 6 Monate vor dem Termin (T-180): 10 % der vereinbarten Vergütung
- T-180 bis 3 Monate (T-90): 25 %
- T-90 bis 1 Monat (T-30): 50 %
- T-30 bis 1 Woche (T-7): 80 %
- ab T-7 bis zum Eventtag: 90 %
(2) Dem Vertragspartner bleibt nach § 309 Nr. 5 lit. b BGB der Nachweis vorbehalten, dass tatsächlich kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Die Stornoerklärung bedarf der Textform.
(4) Diese Stornoregelung gilt erst nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung (§ 5b), also sobald der Vertrag verbindlich zustande gekommen ist (Verkauf von mindestens 10 % der Saal-Kapazität). Vorher gilt ausschließlich § 5b; das Komitee verliert in diesem Fall lediglich die Option-Gebühr von 100 €.
(5) Storno-Gebühren werden vorrangig aus dem Gesellschaftsvermögen (Abi-Kasse) und wirksam bestellten Sicherheiten gedeckt; eine persönliche Haftung einzelner Schüler:innen besteht nicht (§ 6). Tek Dream kann zur Absicherung vor Vertragsschluss eine Sicherheit (Eltern-Bürgschaft nach § 7 oder eine Vorauszahlung) verlangen.
§ 9 Höhere Gewalt
(1) Wird die Durchführung der Veranstaltung durch von keiner Partei zu vertretende Ereignisse unmöglich oder unzumutbar erschwert (insbesondere Naturereignisse, Pandemien mit behördlichem Veranstaltungsverbot, hoheitliche Verfügungen, Bombenfund-Sperrung, kriegsähnliche Ereignisse), sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei.
(2) Beide Parteien bemühen sich vorrangig um einen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten.
(3) Scheitert die Ersatzterminierung, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen. Tek Dream rechnet bereits erbrachte, wirtschaftlich abgrenzbare Leistungen, ersparte Aufwendungen und mögliche Ersatzerlöse transparent ab. Nicht geschuldete Beträge werden erstattet.
(4) § 313 BGB (Geschäftsgrundlage) bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz und Foto-/Videoaufnahmen
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Schüler:innen, Eltern und Gäste richtet sich nach dem als Anlage 7 beigefügten DSGVO-Konzept. Für die Website-Verarbeitung gilt unsere Datenschutzerklärung.
(2) Foto- und Videoaufnahmen werden nur mit Einwilligung der dargestellten Personen veröffentlicht (§ 22 KUG, Art. 6 und 7 DSGVO). Einwilligungen werden granular pro Verwendungszweck eingeholt: Event-intern, YouTube-Aftermovie, TikTok/Instagram-Reel, Marketing/Sales.
(3) Schüler:innen erhalten am Eventtag ein Opt-Out-Bändchen als visuelles Kennzeichen „kein Foto/Video". Tek Dream führt eine Widerrufs-Pipeline gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO (Anlage 7, Abschnitt 4).
§ 11 Aftermovie
(1) Tek Dream liefert innerhalb von 72 Stunden nach Veranstaltungsende einen YouTube-Cut (2–3 Min) und einen TikTok-Reel (15–30 Sek).
(2) Veröffentlichung erfolgt nur mit den nach § 10 dieser AGB eingeholten Einwilligungen.
(3) Bei Widerruf einer Einwilligung wird die betreffende Person innerhalb 14 Tagen aus dem Master-Video entfernt oder unkenntlich gemacht. Bei technischer Unmöglichkeit der vollständigen Entfernung wird das Video offline genommen.
§ 12 Streitbeilegung
(1) Die Parteien können jederzeit freiwillig einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen. Der Zugang zu den staatlichen Gerichten bleibt unbeschränkt.
(2) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ein ausschließlicher Gerichtsstand Berlin (Amtsgericht Charlottenburg) wird nur vereinbart, wenn die Voraussetzungen des § 38 ZPO im konkreten Fall vorliegen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
§ 14 Ticketverkauf an Endkunden (Fernabsatz)
(1) Dieser Abschnitt gilt für den Erwerb von Eintritts-Tickets für eine konkrete Abiball-Veranstaltung über das Tek-Dream-Ticketsystem durch Endkund:innen (im Folgenden „Ticketkäufer"). Er gilt ergänzend und vorrangig gegenüber den übrigen Bestimmungen dieser AGB, soweit er den Ticketkauf betrifft.
(2) Der Kaufvertrag über ein Ticket kommt mit erfolgreichem Abschluss des Bezahlvorgangs (Zahlungsdienstleister: Stripe) zustande. Alle angezeigten Preise sind Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Das Ticket wird nach erfolgreicher Zahlung elektronisch (E-Ticket mit QR-Code per E-Mail) bereitgestellt. Der Ticketkäufer ist für die Angabe einer korrekten E-Mail-Adresse verantwortlich.
§ 14a Ratenzahlung (Teilzahlung) beim Ticketkauf
(1) Der Ticketkäufer kann den Ticketpreis wahlweise vollständig oder in drei Raten (30 % / 40 % / 30 %) zahlen. Die Fälligkeiten sind an den konkreten Veranstaltungstermin gebunden: die Anzahlung (30 %) ist sofort bei Bestellung fällig, die zweite Teilzahlung (40 %) spätestens drei Monate vor dem Veranstaltungstermin, die Restzahlung (30 %) spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin. Die Ratenzahlung kann nur gewählt werden, wenn der Veranstaltungstermin bei Bestellung mindestens 90 Tage (rund drei Monate) entfernt ist; bei kurzfristigeren Buchungen ist ausschließlich Vollzahlung möglich.
(2) Für die Inanspruchnahme der Ratenzahlung wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,90 € pro Ticket (inkl. gesetzlicher USt.) erhoben. Es entgilt den mit der Teilzahlung verbundenen Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand, wird mit der Anzahlung fällig und im Bestellprozess transparent ausgewiesen. Es handelt sich nicht um ein Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels im Sinne des § 270a BGB.
(3) Mit Zahlung der Anzahlung kommt der Kaufvertrag über die bestellten Tickets verbindlich zustande (§ 14 Abs. 2 gilt entsprechend). Der gesamte Ticketpreis ist geschuldet; die Ratenzahlung ist lediglich eine Stundung der Teilbeträge und lässt die Kaufverpflichtung unberührt.
(4) Keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. Ein Widerrufsrecht besteht nicht (§ 15). Bereits gezahlte Beträge (Anzahlung und Teilzahlungen) werden nicht erstattet; das Ticket gilt mit der Anzahlung als gekauft. Sagt der Ticketkäufer die Teilnahme ab, erscheint er nicht oder nimmt er die Tickets nicht ab, bleiben die bereits gezahlten Beträge einbehalten und die noch offenen Raten — vorbehaltlich Absatz 6 — als geschuldeter Kaufpreis bestehen.
(5) Die E-Tickets (QR-Code) werden erst nach vollständiger Zahlung aller drei Raten aktiviert und per E-Mail bereitgestellt. Bis zur vollständigen Zahlung besteht kein Anspruch auf Einlass.
(6) Zahlt der Ticketkäufer eine fällige Rate trotz Erinnerung (mit Zahlungslink) nicht, kommt er nach Mahnung gemäß § 286 BGB in Verzug. Tek Dream kann die weitere Zahlung verlangen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag über die noch nicht vollständig bezahlten Tickets zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall als pauschalierter Schadensersatz im Sinne von § 309 Nr. 5 BGB einbehalten, soweit sie den tatsächlich entstandenen Schaden nicht übersteigen. Dem Ticketkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(7) Unberührt bleibt die vollständige Rückerstattung sämtlicher gezahlter Beträge, wenn die Veranstaltung aus von Tek Dream zu vertretenden Gründen nicht zustande kommt oder abgesagt wird (§ 15 Abs. 3, § 5b Abs. 5).
(8) Der Ticketkäufer bestätigt im Bestellvorgang bei Wahl der Ratenzahlung ausdrücklich, dass ihm der verbindliche Kauf, der Ausschluss der Rückerstattung bereits gezahlter Beträge sowie die Fälligkeiten nach diesem Paragraphen bekannt sind.
§ 15 Widerrufsrecht beim Ticketkauf
(1) Es besteht kein Widerrufsrecht. Bei Tickets für eine termingebundene Freizeitveranstaltung ist das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, da der Vertrag für die Erbringung der Dienstleistung einen spezifischen Termin vorsieht.
(2) Der Ticketkäufer bestätigt im Bestellvorgang ausdrücklich, dass ihm der Ausschluss des Widerrufsrechts bekannt ist.
(3) Unberührt bleiben die Fälle, in denen der Ticketpreis aus von Tek Dream zu vertretenden Gründen zurückerstattet wird, insbesondere die automatische vollständige Rückerstattung an alle Ticketkäufer bei Nichtzustandekommen oder Absage der Veranstaltung (vgl. § 5b Abs. 5).
§ 16 Hausordnung, Einlass und Jugendschutz
(1) Mit Betreten der Veranstaltung erkennt jeder Gast diese Hausordnung sowie die Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals an. Das Hausrecht wird von Tek Dream bzw. dem von ihr beauftragten Personal ausgeübt. Die Hausordnung ist am Veranstaltungsort ausgehängt und online abrufbar.
(2) Es finden Einlasskontrollen statt. Das Einlasspersonal ist berechtigt, mitgeführte Gegenstände im Rahmen der Einlasskontrolle zu überprüfen, sicherheitsgefährdende oder nicht zugelassene Gegenstände bis zum Ende der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen oder den Einlass zu verweigern.
(3) Jugendschutz: Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Alkoholische Getränke werden ausschließlich an Gäste ausgegeben, die sich beim Einlass mit einem amtlichen Lichtbildausweis als volljährig ausweisen und ein entsprechendes Kennzeichen (Bändchen/Stempel) erhalten. An Personen unter 18 Jahren werden keine branntweinhaltigen Getränke und keine Lebensmittel, die diese in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, abgegeben; im Übrigen gelten die Abgabe- und Konsumgrenzen des JuSchG.
(4) Gästen unter 18 Jahren kann der Einlass verweigert werden, wenn sie nicht in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer von diesem schriftlich bevollmächtigten volljährigen Aufsichtsperson erscheinen.
(5) Verbotene Gegenstände: Das Mitführen von Waffen (insbesondere Hieb-, Stich- und Schusswaffen), gefährlichen Gegenständen, pyrotechnischen Artikeln und Betäubungsmitteln ist untersagt. Eigene Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden; Ausnahmen bedürfen der vorherigen Vereinbarung mit Tek Dream.
(6) Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen die Hausordnung oder die Anweisungen des Personals kann der Gast von der Veranstaltung ausgeschlossen werden; ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.
§ 17 Bild- und Tonaufnahmen durch Gäste
(1) Von Gästen am Veranstaltungsort angefertigte Foto-, Film- und Tonaufnahmen dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Eine kommerzielle Nutzung oder eine Veröffentlichung, die andere Personen erkennbar zeigt, ist ohne deren Einwilligung und ohne Zustimmung von Tek Dream unzulässig (§ 22 KUG, Art. 6 DSGVO).
(2) Aufnahmen durch Tek Dream selbst (Foto, Video, Aftermovie) richten sich nach §§ 10 und 11 dieser AGB.
§ 18 Haftung
(1) Tek Dream haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Tek Dream nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut), und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus etwaigen Garantien bleibt unberührt.
(4) Für die Garderobe wird nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Für nicht ordnungsgemäß abgegebene Gegenstände sowie für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Wertgegenstände und Bargeld sind von den Gästen selbst zu verwahren.
§ 19 Ticket-Übertragung und Personalisierung
(1) Tickets können innerhalb der Jahrgangs- bzw. Schulgemeinschaft an andere Personen weitergegeben werden. Eine Weitergabe ist Tek Dream vorab in Textform (z. B. per E-Mail) anzuzeigen, damit das Ticket auf den neuen Gast umpersonalisiert werden kann.
(2) Tek Dream ist berechtigt, Tickets personalisiert (mit Namen) auszustellen und am Einlass einen Abgleich mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzunehmen.
(3) Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets sowie der Verkauf zu einem über dem aufgedruckten Preis liegenden Betrag sind untersagt.