Fünf Klauseln, die euer Komitee schützen.
Klausel 1 — Schüler-Schutz
Bei uns
Tek Dream verzichtet im Vertrag auf die persönliche Inanspruchnahme einzelner Komitee-Mitglieder nach § 721 BGB. Wir halten uns ausschließlich an das Gesellschaftsvermögen des Komitees und an wirksam separat bestellte Sicherheiten. Ausgenommen bleiben vorsätzliche unerlaubte Handlung sowie Ansprüche gegen das Komitee als GbR; Ansprüche Dritter (Versicherer, GEMA, behördliche Bußgelder) sind davon nicht erfasst.
Standard im Markt
Komitee-Mitglieder bilden bei Außenauftritt einer Veranstaltung eine GbR (LG Detmold 03 O 19/15). Ohne vertragliche Schutzklausel können einzelne Komitee-Mitglieder gesamtschuldnerisch nach § 721 BGB ohne Beschränkung in Anspruch genommen werden.
Klausel-Wortlaut (Auszug)
„Tek Dream verzichtet wegen sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag auf die persönliche Inanspruchnahme der einzelnen Gesellschafter:innen sowie der für das Komitee handelnden, benannten volljährigen Vertragspartner:innen nach § 721 BGB. Tek Dream hält sich ausschließlich an das Gesellschaftsvermögen des Komitees und an wirksam separat bestellte Sicherheiten."
Im Klartext — was das für euch bedeutet
- Privates Geld ist tabu — geht etwas schief, haftet niemand mit seinem eigenen Konto: weder die Schüler:innen noch die volljährigen Unterzeichner:innen.
- Tek Dream hält sich nur an die gemeinsame Abi-Kasse und an extra vereinbarte Sicherheiten (z. B. eine Eltern-Bürgschaft).
- Fair bleibt fair: Bei absichtlichem Schaden oder einer persönlich gegebenen Extra-Zusage gilt der Schutz nicht — und Kosten Dritter (GEMA, Versicherung, Bußgelder) kann Tek Dream nicht für euch übernehmen.
- Der Schutz bleibt bestehen — auch wenn Tek Dream die Forderung an jemand anderen weitergibt.
Unter 18 & Volljährigkeit — kurz erklärt
Verträge werden nicht direkt mit minderjährigen Schüler:innen geschlossen. Den Vertrag unterzeichnen volljährige Personen — das Komitee benennt dafür selbst eine oder mehrere volljährige Vertragspartner:innen. Reicht die Zahl volljähriger Mitglieder nicht aus, kann ein volljähriger Elternteil als Vertretung oder Bürge einspringen.
Zahlungen, Haftung und verbindliche Absprachen laufen damit ausschließlich über klar benannte volljährige Personen. Minderjährige haften nicht persönlich; die volljährigen Unterzeichner:innen sind zusätzlich durch den Schüler-Schutz (oben) abgesichert. So entsteht ein Schutz für Komitee, Eltern und Location zugleich.
Klausel 2 — Gestaffelte Storno-Logik
Bei uns — Staffelung
Wir arbeiten mit einer gestaffelten Storno-Regelung statt mit einseitigen Pauschalen. Je länger vor dem Event ihr storniert, desto geringer der Anteil — und ihr behaltet das Recht des Gegenbeweises tatsächlich entstandenen Schadens nach § 309 Nr. 5 BGB. Die konkreten Stornobedingungen werden im individuellen Vertrag geregelt.
Standard im Markt
Viele Standardverträge sehen einseitige Pauschal-Storno schon kurz nach Vertragsabschluss vor — ohne faire Staffelung und ohne Möglichkeit des Komitees, den tatsächlich entstandenen Schaden gegenzubeweisen. Eine gerichtliche Überprüfung nach § 309 Nr. 5 BGB ist möglich, aber oft teurer als der Stornobetrag selbst.
Force-Majeure inkludiert (Auszug § 9 Vertrag)
Naturereignisse · Pandemien mit behördlichem Veranstaltungsverbot · hoheitliche Verfügungen (z. B. Polizei-Bescheid, Bombenfund-Sperrung) · kriegsähnliche Ereignisse. Beide Parteien bemühen sich vorrangig um einen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten. Bereits erbrachte Leistungen werden transparent abgerechnet; nicht geschuldete Beträge erstattet (§ 313 BGB bleibt unberührt).
Klausel 3 — DSGVO-Pipeline
Bei uns
- Einwilligung pro Verwendungszweck (Event-intern / YouTube-Aftermovie / TikTok-Reel / Marketing) — getrennt anzukreuzen
- Rote Opt-Out-Bändchen für Schüler:innen, die nicht aufgenommen werden möchten
- Widerrufs-Workflow mit Person-Removal-Mechanik im Master-Schnitt
- Eltern-Mit-Unterschrift bei Schüler:innen unter 16 (DSGVO Art. 8)
Standard im Markt
Pauschale Foto-/Video-Einwilligungs-Formulare sind nach Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg in der Regel unwirksam: Einwilligungen müssen pro Verwendungszweck (Schul-intern / Internet / Marketing) granular eingeholt werden und sind jederzeit widerrufbar (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Klausel-Wortlaut (Auszug)
„Foto- und Videoaufnahmen werden nur mit Einwilligung der dargestellten Personen veröffentlicht (§ 22 KUG, Art. 6 + 7 DSGVO). Schüler:innen erhalten ein Opt-Out-Bändchen (visuelles Kennzeichen ‚kein Foto/Video'). Tek Dream führt eine Widerrufs-Pipeline gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO. Bei Widerruf wird die betreffende Person innerhalb 14 Tagen aus dem Master-Video entfernt oder unkenntlich gemacht."
Klausel 4 — Geld-Sicherheit & Direkt-Vertragspartner
Bei uns
- Vertrag direkt mit Tek Dream Events — kein Vermittler-Vertrag dazwischen
- Anzahlungen liegen auf unserem Geschäftskonto, nicht auf einem Vermittler-Konto
- Asebo UG (haftungsbeschränkt) seit Jahren am Markt mit 5 eigenen Säle in Berlin/Brandenburg (HRB 219029 B, Amtsgericht Charlottenburg)
- Direkter Anspruch ohne Vermittler-Zwischenschritt
Standard im Markt bei Vermittler-Modellen
- Vertrag mit Vermittler, nicht mit Saal selbst
- Vermittler-Marge typischerweise 15–25 % auf den Wirtspreis — meist intransparent
- Bei Vermittler-Insolvenz: Anzahlung kann verloren sein
Klausel-Wortlaut (Auszug)
„Die Asebo UG (haftungsbeschränkt) — Marke Tek Dream Events — ist Eigentümerin und Betreiberin der vertraggegenständlichen Location. Es gibt keinen Vermittler zwischen Komitee und Veranstalter."
Klausel 5 — Verkaufs-Garantie · Wir teilen das Risiko
Ihr zahlt bei Vertragsunterschrift nur 100 € Option-Gebühr — keine volle Anzahlung. Wir blockieren euren Saal exklusiv für 30 Tage und stellen euch unser Ticketsystem zur Verfügung. Verkauft ihr in 30 Tagen mindestens 10 % der Saal-Kapazität, wird der Vertrag verbindlich — und die 100 € überweisen wir zurück an eure Abi-Kasse. Schafft ihr die 10 % nicht, fällt der Vertrag, alle Käufer bekommen automatisch eine vollständige Rückerstattung (100 %), und ihr verliert nur die 100 € — sonst nichts.
Bei uns
- 100 € Option-Gebühr bei Unterschrift
- Vertrag steht → 100 € zurück an die Abi-Kasse
- Keine separate Anzahlung — Finanzierung läuft über den Ticketverkauf
- Nicht verkauft → Vertrag fällt, volle Rückerstattung für alle Käufer
- Max-Verlust für Komitee: 100 €
Standard im Markt
- Volle Anzahlung sofort (z. B. 30 % von 38.400 € = 11.520 €)
- Bei Ticket-Flop: Komitee bleibt auf der Anzahlung sitzen
- Easy-Abi-Risiko (siehe Klausel 4)
Klausel-Wortlaut (Auszug)
„Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 BGB), dass das Komitee innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterschrift mindestens 10 % der Saal-Kapazität als Tickets über das Tek-Dream-Ticketsystem verkauft. Wird die Bedingung nicht erfüllt, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen; das Komitee verliert lediglich die Option-Gebühr von 100 €. Wird die Bedingung erfüllt, wird die Option-Gebühr von 100 € an die Abi-Kasse des Komitees zurückerstattet. Alle Ticket-Käufer erhalten im Fall des Nichtzustandekommens automatisch eine vollständige Rückerstattung."
Den kompletten Klausel-Wortlaut zeigen wir euch in unserer kostenlosen Beratung.